Informationen zur Ausfuhrbegleitdokument Erstellung

Beim Ausfuhrbegleitdokument (englisch EX.1 oder EAD = export accompanying document) handelt es sich um ein Dokument, das die aus dem Land auszuführende Ware begleiten soll. Genauer, Ware die meist gewerblich aus Deutschland in ein sogenanntes Drittland ausgeführt wird, also ein Nicht-EU-Land z.B. Ware, die per LKW Versand in die Schweiz geht oder per Schiff in die Vereinigten Staaten. Das ABD begleitet die Ware dann bis zur EU-Aussengrenze, also bis zum Hafen oder zur Landesgrenze des Drittlands. Bis zu einem Warenwert von 1000 EUR und einem Gewicht von 1000 kg muss grundsätzlich keine Ausfuhrbegleitdokument Erstellung erfolgen. Sollte einer dieser Werte oder beide Wertgrenzen jedoch überschritten werden, so ist ein solches Dokument im gewerblichen Verkehr zwingend erforderlich. Grundsätzlich gilt für jeden grenzüberschreitenden Transportvorgang, dass die Ware einerseits aus dem Land, das sie verlässt, abgemeldet werden muss (=Ausfuhr) und in dem Land, in das die Ware geht, angemeldet werden muss (=Einfuhr).

Das Ausfuhrbegleitdokument stellt also somit die Abmeldung der Ware aus Deutschland sicher. Um die Prozesse zu beschleunigen und für die Zollstellen zu vereinfachen, ist dieses Verfahren jedoch seit einigen Jahren nur noch online über eine direkte Schnittstelle zum Zoll mit oft teurer Software und entsprechender Fachkenntnis möglich. Doch es genügt nicht nur eine Schnittstelle, um ein Export-Dokument wie das ABD zu erstellen. Unter Umständen muss geprüft werden, ob der Export genehmigungspflichtig ist oder ob die Ware gar nicht in das entsprechende Land ausgeführt werden darf.