Was muss ich beim Import und Export von Chemikalien und Arzneimitteln beachten?
Grundlage für das Arzneimittelrecht in Deutschland bildet das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln – Arzneimittelgesetz (AMG).
Die Ausfuhr ( gemäß § 4 Abs. 32 AMG jedes Verbringen in Drittstaaten, die nicht Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum – EU, Island, Liechtenstein und Norwegen – sind) von Arzneimitteln nicht beschränkt, soweit dabei nicht gegen ein Verbot des Inverkehrbringens verstoßen wird. Eine Ausfuhr zum Zwecke des Inverkehrbringens von Arzneimittel im Ausland ist somit verboten.