Reederei und Kunden sollen 600 Millionen Dollar zahlen

Was wurde eigentlich aus der Ever Given, die am 24. März im Suez Kanal stecken geblieben war und den Kanal für 6 Tage versperrt hatte?

Die ägyptischen Behörden haben das Schiff mitsamt seiner Ladung von ca. 18.000 Container kurzerhand beschlagnahmt. Die Festsetzung des Frachters dient als Druckmittel um gigantische Schadensersatzforderungen durchzusetzen.

Zunächst hatte Ägypten satte 960 Millionen Dollar gefordert. Mittlerweile soll der Betrag bei 600 Millionen Dollar liegen.

Wie der Betrag zustande kommt ist unklar. Nachvollziehbar wären Bergungskosten und Kosten für entgangene Einnahme während der Sperrung des Suez Kanals. Beides dürfte aber deutlich unter 600 Millionen liegen.

Warum sollen Reederei Kunden zahlen?

Das ist wohl der Alptraum für jedes kleine Unternehmen. Dass die Ware monatelang festgehalten wird, ist schlimm genug und kann eine kleinere Firma schon in Finanznot bringen.

  • Das Kapital ist gebunden.
  • Die Waren können nicht an Kunden ausgeliefert werden.
  • Es muss Ersatz bestellt werden, obwohl die Ware ja schon bezahlt wurde.

Und jetzt kommt die Reederei mit der Forderung, dass die Kunden sich an den Schadensersatzkosten beteiligen sollen.

Darf die Reederei das verlangen? Klipp und klar: Solange es im Einzelfall nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, kann die Reederei die Kunden an den Kosten beteiligen.

Im deutschen Handelsgesetzbuch steht dazu in Paragraph § 588 unter dem Titel „Errettung aus gemeinsamer Gefahr“:

(1) Werden das Schiff, der Treibstoff, die Ladung oder mehrere dieser Sachen zur Errettung aus einer gemeinsamen Gefahr auf Anordnung des Kapitäns vorsätzlich beschädigt oder aufgeopfert oder werden zu diesem Zweck auf Anordnung des Kapitäns Aufwendungen gemacht (Große Haverei), so werden die hierdurch entstandenen Schäden und Aufwendungen von den Beteiligten gemeinschaftlich getragen.

(2) Beteiligter ist derjenige, der im Zeitpunkt des Havereifalls Eigentümer des Schiffes oder Eigentümer des Treibstoffs ist oder der die Gefahr trägt, dass ein zur Ladung gehörendes Frachtstück oder eine Frachtforderung untergeht.

Zusätzlich zu dieser handelsrechtlichen Verpflichtung wird meist aber auch in den Frachtverträgen eine detaillierte Regelung vereinbart. Es handelt sich um die York-AntwerpenerRegeln. Das sind international vereinbarte Versicherungsregeln für die Verteilung von Kosten auf Schiff und Ladung im Falle einer großen Haverei.

Der einzig wirksame Schutz ist eine Transportversicherung!

Damit meinen wir nicht die Versicherung der Reederei, sondern der einzelnen Auftraggeber, die mit Hilfe der Reederei Waren importieren.

  • Die Kunden der Ever Given (genauer gesagt: der Reederei Evergreen Marine), die versichert sind, müssen sich jetzt keine Sorgen machen.
  • Für Auftraggeber mit unversicherten Transporten bestehen jetzt echte Existenzängste.

Haben sie ihre Fracht versichert? Um kein finanzielles Risiko durch Fracht- oder Verspätungsschäden zu erleiden wie das hier genannte Beispiel mit der „Ever Given“ zeigt, haben wir die passende Lösungen für sie parat.

Sprechen sie noch heute unsere Mitarbeiter aus unserem Excellence Center an.

Die Reederei und die Versicherungsgesellschaft, bei der die Ever Given versichert ist, haben gegen die Beschlagnahmung gerichtlich Einspruch eingelegt. Ob das erfolgreich wird, ist noch offen.

Spannend ist auch die Frage nach der Ursache des Unglücks. Dazu soll es noch im Laufe dieser Woche Erkenntnisse geben.