Wenn Sie Waren in die Schweiz einführen oder aus der Schweiz ausführen wollen, müssen diese Waren dem Zoll angemeldet werden.
Der Zoll unterscheidet hier zwischen gewerblichem Verkehr und dem sog. Reiseverkehr. Im privaten Reiseverkehr benötigen Sie unsere Dienstleistungen nicht. Es gelten die Reisefreimengen vom Schweizer Zoll.
Sobald Sie allerdings Waren mit gewerblicher Absicht importieren oder exportieren sind entsprechende Deklarationen notwendig.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit folgenden Dienstleistungen
- Einfuhrabfertigungen mit dem EDEC System
- Ausfuhrabfertigungen mit dem EDEC System
- Freipassabfertigungen (ZAVV) zur temporären Ein- oder Ausfuhr
Deutsche Verzollungen
Wir verzollen deutschlandweit für Sie. Ob Sie ein Ausfuhrbegleitdokument an Ihrem zuständigen Binnenzollamt benötigen oder eine Einfuhranmeldung an einer Grenzzollstelle, wir sind für Sie da.
Wir unterstützen Sie gerne mit folgenden Dienstleistungen
- Einfuhranmeldungen mit dem ATLAS System
- Ausfuhranmeldungen mit dem ATLAS System
- EU-Verzollungen mit dem ATLAS System
- Temporäre Abfertigungen (AV-Schein / Verwendungsschein)
Grenzübergänge für Zollabfertigungen
Wir können an folgenden Grenzübergängen für Sie tätig werden:
- Kreuzlingen / Konstanz
- Ramsen / Rielasingen
- Bargen / Neuhaus
- Thayngen / Bietingen
- Rheinfelden / Rheinfelden
- Basel / Weil am Rhein
- Basel / St. Louis
- Koblenz / Waldshut
- Au-Lustenau / Mäder / Wolfurt
- Schaanwald / Feldkirch