
Nicht mehr Teil des Zollgebiets der EU
In ihrer Brexit-Rede hat Theresa May deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Großbritannien keine Teilmitgliedschaft in der EU beantragen wird oder in Anlehnung an das Vorgehen anderer Staaten nach dem Austritt Teile seiner Mitgliedschaft aufrecht erhalten wird. Auch zum Thema Zollunion ist ihre Aussage klar:
„Ich will nicht, dass Großbritannien Teil der gemeinsamen Handelspolitik ist, und ich will nicht, dass wir an den Gemeinsamen Außenzolltarif gebunden sind. Dies sind die Bestandteile der Zollunion, die uns daran hindern, mit anderen Ländern umfassende Handelsabkommen abzuschließen. Aber ich will, dass wir ein Zollabkommen mit der EU eingehen.“
Zur Erläuterung fügt sie hinzu:
„Ich habe keine vorgefasste Meinung darüber, ob das bedeutet, dass wir ein ganz neues Zollabkommen erreichen, in irgendeiner Weise ein assoziiertes Mitglied der Zollunion werden oder Unterzeichner einzelner Teilelemente davon bleiben. Ich bin offen dafür, wie es letztendlich gehandhabt wird. Es kommt nicht auf die Maßnahmen an, sondern auf das Ergebnis.“
Das bedeutet, dass Großbritannien eine eigene Zollgesetzgebung erlassen müssen wird, einschließlich Regelungen zu Zollabläufen, Zollgenehmigungen, Zollkodizes, Zollerklärungen, Zolltarifen und Erleichterungen ebenso wie dazu, auf welche Weise Erklärungen fortan abgegeben und bearbeitet werden sollen (etwa mit welcher Software). Auch wird man physische Grenzpunkte zwischen der Republik Irland und Nordirland wieder einrichten müssen sowie am Eurotunnel und an den Häfen in Großbritannien, die heute nur auf innereuropäische Warenflüsse eingestellt sind. Entsprechend unserer ersten Einschätzung zur Unterstützung des internationalen Handels ist der Gedanke gar nicht abwegig, dass Großbritannien darauf abzielen wird, diese Gesetzgebung möglichst nutzerfreundlich zu gestalten.
Neue Freihandelsabkommen notwendig
Großbritannien setzt ganz klar auf den freien Handel und auf die Wiedererlangung der Freiheit, mit Ländern außerhalb der EU, eigene neue Handelsverträge abschließen zu können. Zu diesen Verträgen kommt ein neues Freihandelsabkommen, das zwischen der EU und Großbritannien erzielt werden muss. Die bestehenden Handelsflüsse zwischen der EU und Großbritannien sind beträchtlich und sowohl für die Briten als auch für viele EU-Mitgliedsstaaten sehr wichtig. Ein gutes Abkommen liegt deshalb im beiderseitigen Interesse. Allerdings dauert es in der Regel lange, solche Verträge auszuhandeln, und hinzu kommt schließlich auch der Brexit-Vertrag. Diese beiden Verträge zusammen mit dem neuen Zollabkommen werden deshalb sehr wahrscheinlich Teil einer Übergangsregelung sein, die es Unternehmen und Zollbehörden in der EU wie in Großbritannien erlaubt, sich an die neue Gesetzeslage nach dem Brexit anzupassen.
Die Warenflüsse zwischen Großbritannien und der EU werden Gegenstand von Zollerklärungen
Ja, das wird eindeutig der Fall sein, und sie werden zudem weiteren Gesetzen, etwa zur Umsatzsteuer, Verbrauchsteuer und zur Landwirtschaft, unterliegen. Auch nach dem Brexit wird Großbritannien eine Landgrenze zur EU haben, nämlich die zwischen Nordirland und der Republik Irland. Großbritannien und die Republik Irland hatten bereits vor dem EU-Beitritt beider Länder ein einheitliches Reisegebiet. Dessen wie auch immer geartete Fortführung wird somit sicherlich Thema der Brexit-Verhandlungen sein. Die EU hat Erfahrungen mit einer ähnlichen Grenzlösung zwischen Schweden und Norwegen. Es wäre daher denkbar, dass daran die neue Regelung angelehnt wird.
AEO-Sicherheit – ein Fragezeichen
In unserem ersten Artikel haben wir herausgestellt, dass alle Arten von Transporten zwischen der EU und Großbritannien wesentlich komplizierter und risikobehafteter wären, wenn Großbritannien nicht mehr zum AEO-Sicherheitsgebiet gehören würde. Großbritannien steht einer engen Zusammenarbeit mit der EU in der Verbrechensbekämpfung und dem Kampf gegen den Terrorismus positiv gegenüber. Dass beide Seiten hier zu pragmatischen Lösungen kommen, ist anzunehmen, und auch ein AEO-Programm ist sehr wahrscheinlich, da sich dieser Trend auch bei Ländern außerhalb der EU abzeichnet. Zu den Dingen, die Großbritannien nach dem Brexit zu bewältigen hat, gehört es jedenfalls auch, mit ausgewählten Ländern Abkommen über die gegenseitige Anerkennung auszuhandeln.
Gute Kenntnisse in Zollangelegenheiten erleichtern die notwendigen Umstellungen
Gute Kenntnisse in Zollangelegenheiten helfen Unternehmen, die Entwicklungen während der Verhandlungen zu verfolgen und zu analysieren, um sich optimal auf die Situation nach dem Brexit vorzubereiten. Wie können Unternehmen in der EU einen gut funktionierenden Vertrieb für Ihre Kunden in Großbritannien sichern und umgekehrt? Und welche Auswirkungen wird es wiederum auf die Rechtsform, Organisation und Logistikabläufe geben? Für alle Geschäftsabläufe zwischen EU-Ländern und Großbritannien, die auch den Bereich Veredelung umfassen, werden nun auch Zollabläufe etwa für den aktiven und der passiven Veredelungsverkehr greifen. Hier wird es sinnvoll sein, Alternativlösungen in Betracht zu ziehen und neben den Produktionskosten und der Qualität auch die zusätzlichen Verwaltungskosten und Zölle auszuwerten, um herauszufinden, ob sich unter Umständen eine Änderung des Produktionsaufbaus lohnen würde. Eine solide Kompetenz in Zollfragen und die Fähigkeit, diese in bereits vorbereitete Alternativszenarien umzusetzen, werden für den künftigen Erfolg entscheidend sein.
catharina.olofsson@kghcustoms.com